So sicherst du dir Photovoltaik-Steuervorteile noch dieses Jahr
In Zeiten steigender Strompreise und wachsendem Umweltbewusstsein entscheiden sich immer mehr Menschen in Berlin und Brandenburg für eine eigene Photovoltaik-Anlage. Doch neben der Möglichkeit, umweltfreundlich Strom zu erzeugen und langfristig Energiekosten zu sparen, gibt es noch einen weiteren großen Vorteil: steuerliche Förderungen. Diese können den Kauf und Betrieb einer Solaranlage deutlich günstiger machen – wenn du rechtzeitig aktiv wirst.
Welche steuerlichen Vorteile bietet Photovoltaik?
Umsatzsteuerbefreiung
Seit 2023 profitieren Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 UStG. Wenn deine Anlage weniger als 30 kWp (Kilowatt-Peak) Leistung hat und auf einem Wohnhaus oder Nebengebäude installiert ist, entfällt die Mehrwertsteuer auf Anschaffungs- und Installationskosten.
Das bedeutet: Statt 19 % Mehrwertsteuer zahlst du effektiv weniger für die gesamte Anlage. Für viele unserer Kunden in Berlin ist das ein echter Anreiz, sich jetzt für eine PV-Anlage zu entscheiden.
Einkommensteuerliche Vorteile
Auch einkommensteuerlich lohnt sich der Umstieg auf Solarenergie. Betreiber, die Strom einspeisen, können die Anschaffungskosten über mehrere Jahre abschreiben – oft über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Außerdem wird die Einspeisevergütung als Einnahme verbucht, was dir erlaubt, über die Jahre steuerliche Verluste mit anderen Einkünften zu verrechnen – ein besonders interessanter Punkt für Selbstständige oder Vermieter.
Sonderabschreibungen und Förderprogramme
Unter bestimmten Bedingungen kannst du als Gewerbetreibender zusätzlich von Sonderabschreibungen profitieren (§ 7g EStG). Kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) lassen sich bis zu 50 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich geltend machen.
Zusätzlich bieten KfW und BAFA Förderprogramme, die oft mit steuerlichen Vorteilen kombinierbar sind. Das senkt die Investitionshürde erheblich – besonders für Betriebe in Brandenburg mit hohem Stromverbrauch.
Aktuelle Gesetzeslage und Fristen 2025
Was gilt aktuell?
Die steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen wurden in den letzten Jahren stark vereinfacht und verbessert. Besonders das Jahressteuergesetz 2022 hat für viele Klarheit gebracht:
- Umsatzsteuer 0 % für Anlagen bis 30 kWp
- Vereinfachte Abschreibungsmodelle
- Wegfall der Liebhabereiprüfung für Kleinanlagen
Ab dem 1. Januar 2025 sind jedoch Änderungen im Bereich der Einspeisevergütung und möglicher Abschreibungen zu erwarten – der genaue Gesetzeswortlaut steht noch aus, aber Experten empfehlen, sich noch 2025 alle aktuellen Vorteile zu sichern.
Fristen und Stichtage
Willst du die steuerlichen Vorteile noch dieses Jahr nutzen, solltest du folgende Zeitfenster im Auge behalten:
- 31. August: Stichtag für den Netzanschluss (je nach Netzbetreiber)
- 30. November: Letzte Möglichkeit zur rechtzeitigen steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt
- 15. Dezember: Deadline für Investitionszusage bei IAB-Nutzung
Praxisbeispiel: Steuerlich profitieren in Berlin & Brandenburg
Einfamilienhaus in Berlin
Familie M. aus Berlin-Spandau installierte im Juni eine 9,8 kWp-Anlage. Dank der 0 %-Umsatzsteuerregelung und einer jährlichen Abschreibung von rund 5 % konnten sie bereits im ersten Jahr über 2.800 € sparen. Zusätzlich kassieren sie jährlich knapp 950 € Einspeisevergütung.
Gewerbebetrieb in Brandenburg
[ANEKDOTE: Ein Gewerbekunde aus Brandenburg konnte durch clevere Planung 30 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen und die Amortisation seiner PV-Anlage auf unter 6 Jahre senken.]
Schritt-für-Schritt zur steueroptimierten PV-Anlage
- Energiebedarf analysieren – Wie viel Strom brauchst du wirklich?
- Geeignete Anlagengröße ermitteln – Nicht zu groß, aber auch nicht zu klein planen.
- Förderfähigkeit prüfen – Kombiniere staatliche Zuschüsse mit Steuervorteilen.
- Beratung durch Steuerberater und PV-Experten einholen – Besonders wichtig für Selbstständige!
- Umsetzung noch im laufenden Kalenderjahr – Plane vorausschauend, um Deadlines einzuhalten.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Falsche Einschätzung der steuerlichen Vorteile: Lass dich professionell beraten.
- Verzögerung bei der Antragstellung: Förderungen und Abschreibungen gelten oft nur bei frühzeitiger Beantragung.
- Fehlende Dokumentation: Bewahre alle Rechnungen, Verträge und Formulare gut auf – das Finanzamt prüft genau.
Fazit: Jetzt aktiv werden und doppelt sparen
Photovoltaik lohnt sich heute mehr denn je – durch gesunkene Preise, attraktive Einspeisevergütungen und steuerliche Erleichterungen. Doch viele dieser Vorteile gelten nur noch bis Ende des Jahres oder verändern sich ab 2025.
Nutze jetzt die Gelegenheit, dich steuerlich zu entlasten und gleichzeitig deine Stromkosten dauerhaft zu senken.
Fordere jetzt eine kostenlose Erstberatung zur steuerlich geförderten Photovoltaik-Nutzung für dein Haus oder Gewerbe in Berlin oder Brandenburg an – und sichere dir noch dieses Jahr bares Geld vom Staat!
